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   BGH, 21.04.1994 - AnwZ (B) 9/94   

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https://dejure.org/1994,6748
BGH, 21.04.1994 - AnwZ (B) 9/94 (https://dejure.org/1994,6748)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1994 - AnwZ (B) 9/94 (https://dejure.org/1994,6748)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 (https://dejure.org/1994,6748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 1 BvR 124/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot gegen einen

    Auszug aus BGH, 21.04.1994 - AnwZ (B) 9/94
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung setzt ebenso wie die Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots in der Regel voraus, daß eine solche Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 892; NJW 1978, 1479).

    Schon die absehbare besondere Schwere der Pflichtverletzung des Antragstellers indiziert eine Gefahr für die Rechtspflege (vgl. BVerfG NJW 1977, 892, 894).

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83

    Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO

    Auszug aus BGH, 21.04.1994 - AnwZ (B) 9/94
    Es ist für die Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege und damit für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut unerläßlich (vgl. BVerfG NJW 1984, 2341 [BVerfG 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83]).
  • BVerfG, 30.05.1978 - 1 BvR 352/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an ein vorläufiges Berufsverbot für einen

    Auszug aus BGH, 21.04.1994 - AnwZ (B) 9/94
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung setzt ebenso wie die Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots in der Regel voraus, daß eine solche Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 892; NJW 1978, 1479).
  • BGH, 21.02.1994 - AnwZ (B) 59/93

    DDR - Rechtsanwalt - Stasi-Tätigkeit - Zulassung - Widerruf

    Auszug aus BGH, 21.04.1994 - AnwZ (B) 9/94
    Der Senat hat in seinem - dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers bekannten - Beschluß vom 21. Februar 1994 - AnwZ (B) 59/93 - dargelegt, daß die seinerzeit in gleicher Weise wie im vorliegenden Verfahren gegen die Zulässigkeit des Widerrufs erhobenen allgemeinen rechtlichen Einwände nicht durchgreifen.
  • BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Rahmen des

    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschlüsse v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00).
  • BGH, 04.02.2002 - AnwZ (B) 56/01

    Sofortiger Vollzug des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senatsbeschlüsse vom 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93 - BRAK-Mitt. 1993, 171; vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 - BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; vom 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98 - BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; zuletzt vom 24. September 2001 - AnwZ (B) 34/01).
  • BGH, 16.07.2001 - AnwZ (B) 61/00

    Sofortige Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur Anwaltschaft wegen

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung war im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege geboten (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschl. v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236).
  • BGH, 18.10.2006 - AnwZ (B) 29/06

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Zulassung zur

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung war und ist im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden geboten (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; Senat, Beschl. v. 2. Juni 1993, AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171; v. 14. März 1994, AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998, AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236).
  • BGH, 19.09.2001 - AnwZ (B) 41/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Rahmen des

    Wegen des mit der Anordnung verbundenen Eingriffs in die Freiheit der Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG) ist jedoch des weiteren zu verlangen, daß die sofortige Vollziehung als Präventivmaßnahme im überwiegenden öffentlichen Interesse zur Abwehr konkreter Gefahren für die Rechtsuchenden oder die Rechtspflege erforderlich ist (vgl. BVerfGE 44, 105, 121; 48, 292, 296, 298; BGH, Beschl. v. 2. Juni 1993 - AnwZ (B) 27/93, BRAK-Mitt. 1993, 171, v. 14. März 1994 - AnwZ (B) 9/94, BRAK-Mitt. 1994, 176, 177; v. 19. Juni 1998 - AnwZ (B) 38/98, BRAK-Mitt. 1998, 235, 236; v. 16. Juli 2001 - AnwZ (B) 61/00).
  • BGH, 27.09.1995 - AnwZ (B) 24/95

    Anordnung der sofortigen Vollziehung zur Verhängung eines vorläufigen

    Die Anordnung der sofortigen Vollziehung setzt ebenso wie die Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots in der Regel voraus, daß eine solche Maßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 892; NJW 1978, 1479; Senatsbeschluß vom 21. April 1994 - AnwZ (B) 9/94 -).
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